( ) Niederstetten, 17 März. In Nr. 65 des "Vaterlandsfreund" bemerkt ein Einsender, die Auffassung meines Berichtes über den Propagandatag für eine Eierverwertungsgenossenschaft bezüglich der unbedingten Ablieferungspflicht sei irrtümlich. Dem muß ich widersprechen. Herr Inspektor Meyer von der Landwirtschaftskammer verlas die Bedingungen, unter welchen das Reich die Gründung mit Mitteln aus dem Notprogramm für die Landwirtschaft unterstütze. Eine dieser Bedingungen war die unbedingte Ablieferungspflicht. Herr Deutschländer vom Verband landw. Genossenschaften führte wörtlich aus: "Die Mitglieder müssen die Verpflichtung restloser Ablieferung übernehmen". Allerdings sagte Herr Deutschländer weiter (dies ist nicht wörtlich), persönliche Bindungen werden insoferne dadurch nicht berührt, als Geschenke an Verwandte von der Lieferungspflicht nicht berührt werden. Es kann also sich nicht um eine falsche Auffassung meinerseits handeln. Dies geht auch aus der Erwiderung des Herrn Oekonomierrates Hege-Blaufelden hervor. Herr Hege wies ausdrücklich darauf hin, daß die von den Vorrednern bekannt gegebene unbedingte Lieferungspflicht unangenehm empfunden werde. Er hätte die Festsetzung eines bestimmten Quantums empfohlen. In der Diskussion wurde ihm aber erwidert, daß sei nicht möglich, sonst könnten die außer der Genossenschaft verkauften Eier der genossenschaftlichen Produktion Konkurrenz machen.
Anm. der Schriftltg.: Einem Bericht im Wochenblatt "Landwirtschaftliche Hausfrau" über einen Vortrag des Herrn Tierzuchtinspektor Meyer auf der Vertreterinnenversammlung der landwirtschaftlichen Hausfrauenverein entnehmen wir: "Bei der lebhaften Diskussion wurde festgestellt, daß über die Anlieferung bei der Eierabsatzzentrale die falsche Auffassung besteht, es müßten sämtliche Eier an diese abgeführt werden. Das ist falsch; es wird nur der Ueberschuß abgenommen, eventuell vermittelt und der Sammelstellenort kann nach wie vor beliefert werden. Es bleibt der einzelnen Bäuerin überlassen, mit wieviel Eier sie sich der Sammelstelle gegenüber verpflichten will". Es scheint, daß hier noch manche Unklarheit besteht, die durch eine Erklärung der Eierabsatzzentrale behoben werden sollte.

Vaterlandsfreund, 19. 3. 1929