Öffentliche Sitzung der Spruchkammer der Int. Lager Ludwigsburg
Aktenzeichen: J/74/2072
Protokoll der öffentlichen Sitzung am 23. 3. 1948.
Gegenwärtig:
1. Franck als Vorsitzender
2. Beisitzer: Odebrecht, Güttinger, Scherer, Wieland.
3. Hartmann als öffentlicher Kläger
4. Stolte als Protokollführer
Zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren gegen
Franz Wallrauch, Fotograf,
geboren am 1. 10 1897 in Niederstetten, wohnhaft in Niederstetten, Krs. Mergentheim, Langestr. 224,
erschien bei Aufruf der Sache der Betroffene persönlich mit Rechtsanwalt Dr. Scholl, Stuttgart, als Verteidiger.
Von den geladenen Zeugen sind nicht erschienen:
Architekt Baumann, Niederstetten, Krs. Mergentheim
Karl Fetzer, Niederstetten.
Der vorgeladene Zeuge wurde aufgerufen, mit dem Gegenstand des Verfahrens und der Person des Betroffenen bekannt gemacht, zur Wahrheitsangabe ermahnt und darauf hingewiesen, dass er seine Aussage auf Anordnung der Kammer zu beeiden hat. Hierbei wurde er über die Bedeutung des Eides und die strafrechtlichen Folgen einer unrichtig oder unvollständig erstatteten Aussage belehrt und darauf aufmerksam gemacht, dass der Eid sich auch auf die Beantwortung von Fragen über seine Person und sonstiger Fragen bezieht, ferner, dass unbeeidigte Aussage die gleichen strafrechtlichen Folgen nach sich zieht.
Der Zeuge wurde sodann aus dem Sitzungssal entlassen. Über die persönlichen Verhältnisse vernommen, erklärte der Betroffene:
Ich heiße Franz Wallrauch, geboren am 1. 10 1897 in Niederstetten, Krs. Mergentheim, von Beruf Fotograf, verheiratet und Vater von zwei volljährigen Kindern, wohnhaft in Niederstetten.
Mein höchstes Einkommen betrug im Jahre 1943 RM 4.156.–. An Vermögen besitze ich ungefähr RM 5000.–.
Interniert bin ich seit 13. 4. 1945.
Hierauf wurde die Klageschrift von 15. Dezember 1947 vom öffentlichen Kläger verlesen.
Der Betroffene wurde befragt, ob er etwas auf die Klage erwidern wolle.
Er erklärte: Am 1. 5. 1933 bin ich in die NSDAP eingetreten. Ich glaubte damit meinem Vaterlande dienen zu können und nahm an, dass es uns mit Hilfe des N.S. besser gehen würde. Ich war damals schon selbständiger Fotograf, doch hatte ich schon 1928 mein ganzes Vermögen durch Konkurs verloren und konnte mich nur schwer wieder hocharbeiten. 1933, gleichzeitig mit meinem Parteieintritt wurde ich Blockleiter. Ab 1934 übertrug man mir das Amt eines Organisationsleiters der Ortsgruppe. Eine Geschäftsstelle hatten wir nicht; was zu tun war, wurde alles im Hause des Ortsgruppenleiters erledigt. Dieses Amt stand aber praktisch nur auf dem Papier, denn ich hatte so gut wie nichts zu tun.
A.B.: 1936 hatten wir etwa 40 Pg. in unserer Ortsgruppe, 1940 waren es ungefähr 200, dann stieg die Mitgliederzahl nur noch unwesentlich durch einzelne Übernahmen aus der HJ und dem BDM. Der Ortsgruppenbereich umfasste mehrere Ortschaften mit insgesamt etwa 2700 Einwohnern.
A.V.: Ich habe als Organisationsleiter keinerlei Werbung für die Partei durchgeführt, wir mussten im Gegenteil immer noch bremsen.
A.B.: Angehöriger der SA war ich nicht. Im Frühjahr 1942 wurde ich kommissarischer Ortsgruppenleiter. Der vorherige Ortsgr.Ltr. wurde wegen seines Lebenswandels – er war ein starker Trinker – abgesetzt und man hat mich beauftragt, weil einfach niemand anders da war. Die jüngeren Leute waren zu dieser Zeit alle im Feld und ich war eben zuvor Org.Leiter gewesen.
A.B.: Dienstauszeichnungen der Partei habe ich nicht erhalten.
A.B.: Gleichzeitig mit der Ernennung zum Ortsgruppenleiter wurde ich im November 1943 Gemeinschaftsleiter.
A.B.: Soldat war ich von 1916 - 1918. Dann von August bis Dezember 1939 bei der Luftwaffe, wurde aber altershalber wieder entlassen. Ich wurde dann nicht mehr eingezogen, da ich nur a. v. gewesen bin.
A.B.: Eine Kartei der Ortsgruppe habe ich nicht angelegt. Dies wäre eine zu umfangreiche Arbeit gewesen. Man hätte eine hauptamtliche Kraft dazu anstellen müssen, denn es war niemand mehr da, der dies ehrenamtlich hätte machen können.
A.V.: Stimmungsberichte musste ich abgeben.
A.B.: Politisch untragbare Leute hatten wir eigentlich nicht und es erübrigte sich daher eine Überwachung solcher Personen.
A.B.: SD-Vertrauensmann war ich seit 1936. Es kam damals ein Herr Alber, welcher beim Oberamt beschäftigt war, zu mir und sagte, es bei uns ein vertrauenswürdiger Mann gesucht, welcher Stimmungsberichte abgeben solle und ich ließ mich dazu überreden.
A.V.: Es sah ganz ungefährlich aus und ich habe mir weiter keine Gedanken darüber gemacht. Über Einzelpersonen brauchte ich keine Berichte machen. Einen Lehrgang zu dieser Tätigkeit habe ich nicht mitgemacht.
A.B.: Ich glaube nicht, dass man an mich meines Berufes wegen herangetreten ist, denn Landschaftsaufnahmen und dergl. habe ich nicht gemacht. Ich wurde auch nicht beauftragt, in die Kirche zu gehen und die Predigten des Pfarrers abzuhören. Insgesamt habe ich nur 3 - 4 Berichte geschrieben.
A.B.: Juden waren bei uns bis 1942 im Ort und Frau Baumann sogar bis 1945. Bei den Judenverfolgungen 1938 ist bei uns nichts geschehen. Wie ich später erfuhr, hätte auf Grund einer Anordnung der Kreisleitung gegen diese Leute etwas unternommen werden sollen, aber die diesbezügliche Mitteilung hat mich nicht erreicht. Es wäre aber auch im anderen Falle nichts passiert, da die Stimmung im Ort gegen solche Maßnahmen war.
A.B.: Versammlungen wurden durch Aushang bekannt gegeben. Gesprochen habe ich aber nur bei Feierlichkeiten wie 1. Mai, Erntedankfest usw. Bei den eigentlichen Versammlungswellen wurden die Redner gestellt.
A.B.: Uniform trug ich bei Feiern oder bei den von der Kreisleitung angesetzten Ortsgruppenleiterversammlungen.
A.V.: (Reichslehrgang für politische Staffeln) Zu diesem Lehrgang musste jeder Kreis eine bestimmte Anzahl Ortsgruppenleiter abstellen. Diese Staffeln sollten in Katastrophenfällen für die ausgefallenen städtischen Hoheitsträger eingesetzt werden. Sie sollten in solchen Fällen die Bevölkerung schützen und versorgen. Der Kurs dauerte 10 Tage, dabei sprachen die Kreisleiter über ihre Erfahrungen. Wir wurden aber nie eingesetzt.
A.B.: Über unseren Einsatz im Falle von Unruhen unter der Bevölkerung wurde auf dem Lehrgang nicht gesprochen.
A.B.: Bei Kriegsende war ich in Niederstetten und habe alles daran gesetzt, der Bevölkerung zu helfen und die entstandenen Brände zu löschen. Zur Verteidigung des Ortes wurde bei uns nichts gemacht.
A.V.: Die entstandenen Zerstörungen ergaben sich daraus, dass am Ortsausgang eine SS-Batterie gestanden hatte, welche schoss. Der Amerikaner erwiderte natürlich das Feuer und schickte anschließend noch Jabo's.
A.B.: Der Volkssturm trat bei uns nicht in Tätigkeit. Ich hatte auch nicht den Auftrag, den Volkssturm zusammenstellen. Ich hätte das ursprünglich machen sollen, lehnte es aber mit der Begründung ab, dass ich mit den Evakuierten und meinem Geschäft schon genug zu tun hätte. Daraufhin wurde der Bataillonsführer mit dieser Sache beauftragt.
A.B.: Panzersperren zu bauen hielt ich für sinnlos.
A.B.: HJ-Abende habe ich nie besucht. Die Werbungen für die Waffen-SS ging von den Gendarmeriestellen aus. Ich habe dazu nicht gesprochen.
A.B.: Einen Stürmerkasten gab es in unserem Ort, doch wurden die Aushänge desselben von einem Pg. rein privat gemacht.
A.B.: Beim Reichsparteitag war ich im Jahre 1934 als Blockleiter.
A.B.: Meine Kinder haben keine Napola besucht. Meine Frau gehörte der NSDAP oder einer ihrer Organisationen nicht an.
A.B.: Aus der Kirche bin ich 1942 oder 1943 ausgetreten, da meine Familie evangelisch und ich katholisch war. Ich wollte evangelisch werden. Es verzögerte sich aber durch die Kriegsereignisse und so bin ich erst nach dem Zusammenbruch der evang. Kirche beigetreten.
A.B.: Die ausländischen Arbeiter waren bei uns in Gemeinschaftsräumen untergebracht. Ich hatte aber nicht die Kontrolle darüber. Ich sollte mich zwar darum bekümmern, aber da wir einen sehr tüchtigen Bürgermeister hatten, brauchte ich das nicht. Den Ausländern war bei uns Kino- und Wirtschaftsbesuch erlaubt.
A.B.: Ihre Unterkünfte habe ich nicht angesehen. Ich war nicht dazu verpflichtet, andererseits wusste ich aber, dass die Betreuung der Leute in guten Händen lag. Es ist auch nie etwas vorgekommen und es hat keine Bestrafungen gegeben.
A.V.: (Fall Eisenmann) Ich habe der Frau nicht das Sterbegeld vorenthalten. Diese Sachen wurden von einem NSKUV-Mann bearbeitet. Dieser wurde Gendarm und kam weg. Dadurch blieb natürlich viel liegen. Die Frau kam zu mir und fragte mich, ob ich nicht die Sache regeln könne. Da mir aber die dazu notwendigen Formulare fehlten und ich solche auch nach wiederholter Anforderung nicht erhielt, blieb die Angelegenheit ungefähr ein Vierteljahr liegen. Danach bekam sie aber ihr Geld.
A.V.: Der Name Heiner, sowie der mir in Verbindung mit diesem Namen vorgehaltene Vorfall ist mir nicht bekannt. Außerdem war, wie ich schon sagte, die Bearbeitung dieser Dinge Sache des NSKUV-Mannes.
A.V.: Dass er und Frau Baumann ins KZ. gekommen sind, habe ich damals nicht erfahren. Mir sind auch die Gründe, weshalb sie weggekommen sind, nicht bekannt. Ich selbst hatte jedenfalls nichts damit zu tun.
A.B.: Mir ist bekannt, dass ein Herr Horn einen Streit mit Baumann wegen eines Gartens hatte. Aber ich war nicht dabei und habe auch keine Meldung über den Vorfall erstattet.
A.B.: Es ist möglich, dass ich ihn gebeten habe, er möge einmal in meine Wohnung kommen, um ihn darüber zu befragen. Er kam aber nicht und ich habe nichts unternommen. Es ist daher auch nicht richtig, dass er sich wegen dieser Sache zum Arbeitseinsatz melden musste. Die Äußerung, die mir von Frau Baumann vorgeworfen wird, "Du kommst noch dorthin, wo Du hingehörst", habe ich nie getan. Dass Herr Baumann weggekommen ist, habe ich überhaupt erst durch Frau Baumann erfahren.
A.B.: Horn ist wegen der Streitigkeiten zu mir gekommen, hat sie mir erzählt und wollte dadurch vermutlich erreichen, dass ich etwas gegen Baumann unternehme. Da dies aber eine rein persönliche Angelegenheit zwischen diesen beiden war, habe ich das abgelehnt.
A.B.: Bauer wollte Baumann als Konkurrenten weghaben, aber auch damit hatte ich absolut nichts zu tun. Es war ja außerdem so, dass jeder ohne mein Wissen zum Kreisleiter gehen konnte und dieser konnte etwas unternehmen, ohne dass ich davon in Kenntnis gesetzt wurde.
/// Der Verteidiger stellte hierauf den Antrag, den Betroffenen in dieser Angelegenheit als Zeuge in eigener Sache wegen Beweisnotstandes zu vernehmen.
Öffentlicher Kläger: Ich trete dem Antrag der Verteidigung entgegen. ///
Betroffener: A.B.: Ich bin bereit, meine Angaben unter Eid zu nehmen, und zwar, dass ich insofern mit der Verhaftung des Baumann nichts zu tun hatte, als ich keine irgendwie geartete Anzeige an irgendeine Stelle erstattet habe. Es ist mir auch nicht bewusst, dass ich direkt, z. B. gesprächsweise, daran beteiligt gewesen wäre.
A.B.: Über die Konzentrationslager war mir nichts bekannt. Das Tragen des Judensterns habe ich als Diffamierung dieser Leute angesehen und billigte solche Maßnahmen nicht.
Zeugen Einvernahme.
1. Zeuge Josef Jakob, 52 Jahre alt, verheiratet, Landwirt, wohnhaft in Niederstetten, im übrigen verneinend.
Zur Sache:
Ich kenne den Betroffenen aus Niederstetten. Ich war in den Jahren 1938/39 Synagogendiener.
A.B.: Warum Baumann und seine Frau weggekommen sind, ist mir nicht bekannt.
A.B.: Anlässlich der Judenverfolgungen ist in Niederstetten nichts passiert. Wie ich aus Gesprächen gehört habe, hätte die Synagoge damals angezündet werden sollen.
Im Jahre 1939 wurde ich in Ellwangen verhandelt, weil ich abfällige Bemerkungen über den Einmarsch deutscher Truppen nach Österreich gemacht hatte. Außerdem wurde mir vorgeworfen, dass ich die Synagoge aus Trotz gegen die NSDAP übernommen hätte. Die Verhandlung erfolgte auf Grund einer Anzeige bei dem damaligen Ortsgruppenleiter, dem Vorgänger des Betroffenen, welcher die Sache weiterleitete. Als ich 1944 wieder eine Äußerung gegen den N.S. tat, des Inhalts, die SS verfolge die Kirche, wurde mir zugetragen, ich sei deswegen schon wieder beim Ortsgruppenleiter angezeigt. Es ist aber – in diesem Falle vom Betroffenen – nichts unternommen worden.
Betroffener: A.B.: Bei mir ist in dieser Sache keine Anzeige eingegangen, aber es kam eine Rückfrage über Jakob seitens der Kreisleitung und da konnte ich mich für den Mann einsetzen. Dabei wurde ihm aber auch vorgeworfen, dass er Flugblätter der Feindmächte nicht abgeliefert habe. Ich habe an die Kreisleitung geschrieben, dass es eine Ungerechtigkeit sei, den Mann wegen einer solchen Kleinigkeit hineinzubringen, sprach selbst mit dem Kreisleiter und die Sache wurde niedergeschlagen.
Zeuge: Das kann ich bestätigen. Das Nichtabgeben von Flugblättern wurde mir auch vom Kreisleiter vorgeworfen.
A.B.: Im Volkssturm war ich. Geführt wurde dieser von Gottlob Schmid.
A.B.: Ich kann mich nicht entsinnen, ob der Betroffene eine Ansprache an den Volkssturm gehalten hat.
A.B.: Es sind bei uns Splittergräben gebaut worden. Es waren auch Panzersperren angelegt, jedoch wurden diese nicht von uns selbst erstellt.
A.B.: Die Bevölkerung war mit dem Betroffenen zufrieden und er war überall beliebt. Ich selbst habe den Betroffenen immer mit "Grüß Gott" gegrüßt und er erwiderte ebenso.
A.B.: Über die Sache Baumann kann ich nichts angeben.
Betroffener: A.B.: Dass der Kreisleiter im Falle Baumann nicht mit mir Rücksprache genommen hat, kann eventuell darauf zurückzuführen sein, dass Baumann sowohl, als auch Bauer, den Kreisleiter persönlich gut bekannt waren.
Zeuge: A.B.: Der Vorgänger des Betroffenen war schlimm, so dass allgemein bei seiner Einberufung gesagt wurde: "Ein Glück, dass der wegkommt!"
Betroffener: A.B.: Kästle hat seine Anzeige beim Kreisleiter gemacht, weil ich auf seine Denunzierungen nicht eingegangen bin. Im Falle Fetzer fragte ebenfalls die Kreisleitung bei mir über diesen Mann nach, und ich habe ihn als einen vorlauten, doch ungefährlichen Schwätzer hingestellt.
A.V.: Ich hatte keinerlei geschäftliche Vorurteile durch die NSDAP! Ich habe nicht für die Partei photographiert.
A.V.: Mit dem Erwerb jüdischen Besitzes hatte ich nichts zu tun.
// Der Betroffene erklärte auf Befragen über seinen Arbeitseinsatz während der Internierungszeit, er sei anfangs in Arbeit gestanden, habe sich aber dann einen schweren Leistenbruch zugezogen, so dass er arbeitsbehindert war und in Arbeitsgruppe III eingereiht wurde. Der Betroffene erklärte sich bereit, darüber nachträglich eine ärztliche Bescheinigung beizubringen.//
A.B.: In unserer Gegend sind während des Krieges alliierte Flieger abgesprungen. Es waren 7 Mann, welche durch den Bürgermeister und mich verpflegt wurden. Einer davon, der verletzt war, wurde geschient und verbunden. Die abgesprungenen Flieger wurden später durch die Gendarmerie abgeholt.
A.B.: Ich habe mir während meiner Internierung Gedanken darüber gemacht, ob ich am Kriege mitschuldig bin und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass mich keine Schuld trifft, da ich keinen Krieg wollte.
Hierauf wurde die Beweisaufnahme geschlossen.

Nach der Vernehmung eines jeden Zeugen sowie nach der Verlesung eines jeden Schriftstücks wurde der Betroffene befragt, ob er etwas zu erklären habe.
Der öffentliche Kläger und sodann der Betroffene und der Rechtsbeistand erhielten zu ihren Ausführungen das Wort.
Der öffentliche Kläger beantragte, den Betroffenen in die Gruppe der Belasteten einzureihen, ihn auf die Dauer von 2 Jahren in ein Arbeitslager einzuweisen unter Anrechnung der bisher erlittenen Internierungshaft, 20% seines Vermögens, mindestens jedoch RM 1000. – für den Wiedergutmachungsfond einzuziehen und im übrigen die automatischen Folgen des Art. 16 auf ihn in Anwendung zu bringen. Die Frist nach Art. 16/8 ist auf 5 Jahre festzusetzen.
Der Rechtsbeistand beantragte, den Betroffenen in die Gruppe der Minderbelasteten einzureihen.
Dem Betroffenen wurde Gelegenheit gegeben, sich als letzter zu äußern.
Ich möchte nur noch bitten, bei den Sühnemaßnahmen zu berücksichtigen, dass ich meine ganze Existenz verloren habe, da mein ganzes Gerät – vermutlich durch die Amerikaner – weggekommen ist.
Der Vorsitzende verkündete nach geheimer Beratung der Kammer durch Verlesung der Spruchformel, Mitteilung der Gründe und unter Anfügung der Rechtsmittelbelehrung folgenden
Spruch:
Der Betroffene ist Belasteter.
Es werden folgende Sühnemaßnahmen angeordnet:
1.) Er wird auf die Dauer von 2 Jahren in ein Arbeitslager eingewiesen unter Anrechnung der bereits verbüßten Internierungshaft seit dem 8. 5. 1945.
2.) Er hat die Kosten der Internierung ab 1. 11. 1946 und die Unterbringung in einem Arbeitslager zu tragen.
3.) Von seinem Vermögen sind 20%, mindestens jedoch RM 1000.–, insbesondere in Sachwerten, einzuziehen.
4.) Er unterliegt außerdem den automatischen Folgen des Art. 16, die dem Spruch im Abdruck beigefügt sind, mit der Maßgabe, dass die Berufsbeschränkung nach Ziffer 8 a - c 5 Jahre beträgt
5.) die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.
Der Streitwert beträgt RM 4200.-.
Der Vorsitzende: Unterschrift (Franck)
Protokollführer: Unterschrift (Stolte)

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