§ Niederstetten, 23. Febr. (Volkstrauertag). Die hiesige Gemeinde hat, um für die Gefallenenehrung für alle Zeit hinaus einen für eine derartige Feier würdigen Tag zu haben, sich entschlossen, die Gedenkfeier für die Gefallenen alljährlich am Totensonntag (letzten Sonntag vor dem ersten Adventssonntag) am Kriegerdenkmal abzuhalten und deshalb am 28. Februar nur die für die Staatsgebäude angeordnete Halbmastbeflaggung auch für die öffentlichen Gemeindegebäude durchzuführen.

Vaterlandsfreund, 25. 2. 1926

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