(Der ursprüngliche Artikel ist bei einem Update der Datenbank verloren gegangen. Hier sukzessive die Rekonstruktion:)

Die Stadtrechtsurkunde von 1340

Die Urkunde

Das ist sie und so sieht sie aus, Vorder- und Rückseite. Datierung: "geben ist ze Wimpfen an dornstag nach vnserr Frowen tag, als si geborn ward 1340, r.a. 26, i.a. 13", also 14.September 1340. Titel: "Haldenbergstetten. Kaiser Ludwig IV. der Bayer gestattet seinen Söhnen, den Markgrafen Ludwig und Stephan von Brandenburg, den Markt Haldenbergstetten (Haltenbergstetten, Niederstetten) zu einer Stadt zu erheben". Eine Pergamenturkunde, ohne das verlorengegangene Siegel. Zu finden im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien. Signatur: AT-OeStA/HHStA RHR Grat Feud Conf.priv.dt.Exp. 70-1-1.

Inhaltliche Beschreibung des besitzenden Archivs:

1340 September 14, Wimpfen
Ks. Ludwig erlaubt auf Bitte seiner Söhne, des Markgrafen Ludwig von Brandenburg und des Herzogs Stephans [II.] von [Ober]bayern, sowie des Edlen Ulrich von Brauneck, dass seine Söhne den Markt Haltenbergstetten zu einer Stadt machen und mit Mauern, Graben und Bauten versehen, (2) verleiht ihnen Bann, Stock, Galgen und alle Gerichte sowie die Rechte, Freiheiten und guten Gewohnheiten der Stadt Gelnhausen, (3) gebietet, die jetzigen und künftigen Bürger von Haltenbergstetten vor kein anderes weltliches Gericht zu laden, ziehen oder zwingen als vor das städtische Gericht, sofern den Klägern ihr Recht nicht verweigert oder verzögert wird, und (4) droht Zuwiderhandelnden eine Pön [Strafe] in Höhe von 40 Mark Gold an, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll.

Die ursprünglichen Besitzer Ulrich von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten und seine Frau Adelheid

Ulrich II., gest. 1367, hatte um 1329 bis 1345 die Herrschaft über Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten. Verheiratet mit Adelheid, Tochter des Grafen Kraft II. von Hohenlohe – letztere in ihrer dritten Ehe.
(Herwig, Johann Justus: Entwurf einer genealogischen Geschichte des Hohen Haußes Hohenlohe. Nachdruck, Berlin 1873, S. 44)

Zeitungsbericht mit dem Text der Urkunde, 1798:

Abschrift 
des von Kaiser Ludwig dem Baiern dem Markte Haltenbergstetten im Jahre 1340 ertheilten Privilegiums.
Wir Ludwig von Gottes Gnaden Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs ꝛc . Thun kund offentlichen mit diesem Briefe, daß wir durch fleissig Bitt der Wohlgebornen Ludwigs und Steffans Marggraffen zu Brandenburg Pfalzgraffen zu Rein, und Herzogen in Bayern, unser Lieb Sun und Fürsten, und des Edlen Mannes Ulrichs von Brünegks und auch durch besonder Lieb und Gunst, die wir zu den vorgenandten unsern sünen ihren Gebrüdern und Erben haben, Ihn von Unserm Kayserlichen Gewalt erlaubt haben und gönnet, das sie den Markt Haldenbergstetten zu einer Stadt machen und den mit Graben, mit Mauren und mit allen andern Baͤuen, wie sie dunket das in das nutz und gut sey, umfahen, vesten und bauen sollen und mögen, und geben Jhn auch zu demselben Markt und Stadt, den Ban, Stock und Galgen, und alle Gericht, also das sie oder wem sie das empfehlen und niemand anders in der Stadt, um all Weltlich Sach richten sollen und mögen. Wir thun ihn auch die Gnad von Unserm Kaiserlichen Gewalt, das Niemand wer der, oder wie er genanndt sey, keinen der zu Haltenbergstetten jetzo ein Bueger ist oder fürbaß wird, um keinerley Sach, Anspruch oder Klag die Jemand jetzt zu ihn bett oder gehaben möcht, aus dem vorgenanndten Markt und Stadt, fur andere weltliche Gericht laden, ziehen oder zwingen soll oder mug. Besonder wollen Wir wer hintl. der vorgenandten Burger keinem um keinerley weltlich recht zu klagen, oder zusprechen habe das der von Jhn recht nehme, in der vorgenandten Stadt vor unsern Sönen, ihren Erben oder Ulrichen von Brunecks oder vor dem sie dan den Ban und das Gericht empfohlen haben. Es wäre dan das den kläger die Hinz den vorgenanden Burgern zusprechen hätten, Recht verzigen würde. Wir geben auch dem vorgenandten Markt und Stadt und allen Leuten, die jetzo darinnen wohnen oder seßhafft sind oder noch furbas würden, alle die Recht, Freyheit und gut Gewohnheit, die unser und des Reichs Stadt Geilnhausen hat, und wöllen und gebiethen Allermäniglich, daß die vorgenannten Gnad und Freyheit unsern Sönen, Jhren Erben, oder Ulrichen von Bruneks, oder den Leuten, die jetzo zu Haltenbergstetten seßhaft sind oder furbas werden, Jemand wer der sey überfahre, bey unsern und des Reichs Hulden, wer in dy, darüber frevelich in kein Weiß oder in keinen Stücken überfuhre, Wollen wir daß darum die Frevel vierzig Mark Goldes verfallen sey der Zwanzig Mark, in unser Kammer und zwanzig dem der dan Herr zu Haldenbergstetten ist werden und gefallen sollen: Als offt die Gnad und Freyheit überfahren wird. 
Darüber zu Urkund, geben Wir diesen Brief versiegelten mit unserm kaiserlichen Insigel, der geben ist zu Wimpffen am Donnerstag nach unser Frauen Tag als sie geborn ward. Nach Christi Geburth Dreyzehn Hundert Jar, darnach in dem vierzigsten Jar, in dem Sechs und zwanzigsten unsers Reichs, und in dem dreyzehenden des Kayserthums.
(L. S.)
Copia.
Bestaͤttigung des von Kaiser Ludwig dem Baiern dem Markte Haltenbergstetten im Jahre 1340 ertheilten Privilegiums.




(Aus: Der fränkische Merkur oder Unterhaltungen gemeinnützigen Inhalts für die fränkischen Kreislande und ihre Nachbarn. Bayreuth. Nr. 35, 28. 8. 1798, Sp. 1087-1088)

Hohenlohisches Urkundenbuch, 1901:

1340 August 1. Ulm.
Ulrich von Brauneck und seine Gattin Adelheid verkaufen an Ludwig und Stephan, Markgrafen zu Brandenburg, Pfalzgrafen am Rhein und Herzöge in Bayern, die Burgen Jagstberg und Haldenbergstetten um 7000 Pfund Heller.
(Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe hrsg. von Karl Weller. Bd. 2. 1311-1350. Stuttgart: Kohlhammer 1901, S. 492 Nr. 590)

1340 September 14. Wimpfen.
Kaiser-ludwig erlaubt auf Bitte seiner Söhne Ludwig und Stephan und des edln Mannes Ulrich von Bruneck, daß sie den Markt Haltenbergstetten zu einer Stadt machen und den mit Mauern, Graben und Bännen versehen; auch verleiht er dazu den Bann Stock und Galgen und alle Gericht sowie überhaupt alle Rechte und Freiheiten welche Gelnhausen hat.
(Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe hrsg. von Karl Weller. Bd. 2. 1311-1350. Stuttgart: Kohlhammer 1901, S. 495 Nr. 593)

Geschichte des Hauses Hohenlohe, 1908:

Es scheint, dass Ulrich II. in seinen Vermögensverhältnissen zurückkam, so dass er sich genötigt sah, seine bedeutendsten Burgen zu veräußern oder zu verpfänden. Am 1. August 1340 verkauften Ulrich und Adelheid („Wir Ulrich von Hohenloch genant von Brunegg und Adelhait sein elichin wirtin“) zu Ulm während der Anwesenheit Kaiser Ludwigs daselbst dessen Söhnen Ludwig und Stephan Burg und Stadt Jagstberg und das Schloß Haldenbergstetten um 7000 Pfund Heller; doch durften die Veräußerer das letztere noch auf Lebenszeit behalten; […] Bald darauf, am 14. September 1340 erlaubte Kaiser Ludwig zu Wimpfen seinen Söhnen und Ulrich von Brauneck, Haldenbergstetten zu einer Stadt zu machen (d. h. Niederstetten zu ummauern) und Stock und Galgen daselbst aufzurichten.
(Weller, Karl: Geschichte des Hauses Hohenlohe. 2. Teil. Vom Untergang der Hohenstaufen bis zur Mitte des vierzehnten Jahrhunderts. Stuttgart: Kohlhammer 1908, S. 229)

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