Juden

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  • 20. August 1933, Fuhrwerk mit geschächteten Tieren festgestellt

    Niederstetten, 20. Sept. Durch Reichsgesetz ist das Schächten von Tieren, d. h. Schlachten von Schlachtvieh und Geflügel aller Art ohne vorausgegangene Betäubung, bei Gefängnisstrafe verboten. Maßgebende Dienststellen vermuteten schon länger, daß hier und in der näheren Umgebung diesen Gesetzbestimmungen zuwider gehandelt wird. So wurde hier gestern bei eintretender Dunkelheit ein Fuhrwerk festgestellt, das unter anderem auch mit geschächtetem Geflügel, Enten, Hühnern und Tauben beladen war. Der Fuhrwerkslenker und sein Begleiter wurden deshalb festgenommen. Der Schächter der Tiere konnte alsbald in Hohebach ermittelt werden. Die Festgenommenen sehen ihrer Bestrafung entgegen,     Tbztg.

    (Vaterlandsfreund, Gerabronn, Nr. 222, 22. 8. 1933, S. 4)

  • 24. November 1932. Leserbrief zur Totengedenkfeier

    Eingesandt
    (Außer Verantwortung der Redaktion).
    Zur Totengedenkfeier in Niederstetten. Bei der Totengedenkfeier in Niederstetten ereigneten sich Zwischenfälle, die wegen ihrer Einzigartigkeit einer breiten Oeffentlichkeit nicht vorenthalten werden dürfen. Als Unterzeichneter, der im Auftrag der nat.-soz. Ortsgruppe einen Kranz am Heldendenkmal niederlegte, in seinen Ausführungen neben den Gefallenen des Weltkriegs auch der ermordeten S.A.-Kameraden gedachte, ohne jedoch irgendwelche polemische Wendungen gegen Persönlichkeiten oder Parteien zu gebrauchen, wurde er von jüdischer Seite offenbar in provozierender Absicht wiederholt durch laute Zurufe unterbrochen. Statt daß nun Herr Bürgermeister Schroth die Zwischenrufer auf das Ungebührliche ihres Tuns aufmerksam gemacht und sie des Platzes verwiesen hätte, machte er sich deren Ansicht zu eigen und wußte nichts besseres zu tun, als den Redner andauernd durch Zwischen-Bemerkungen am Weiterreden zu hindern. Nicht nur die nat.-soz. Bewegung, das ganze nationale Deutschland gedachte am Totensonntag der von Marxisten gemordeten 400 S.A.-Leute in der Ueberzeugung, daß es in erster Linie ihnen zu verdanken ist, daß die Welle des Bolschewismus nicht unser Vaterland überflutete. In Niederstetten sollte dies unmöglich gemacht werden, obwohl - wie ausdrücklich bemerkt werden muß - die Erlaubnis zu sprechen, von keinerlei Bedingungen abhängig gemacht worden war. Im Oberamtsbezirk Gerabronn verfügt die NSDAP. über die absolute Mehrheit, die nationalen Parteien vereinigen 90 Prozent aller Stimmen auf ihre Listen. Herr Bürgermeister Schroth hat durch sein Verhalten die Gefühle der Mehrheit aufs tiefste verletzt.
    Wildentierbach, den 29. Nov. 1932.
    cand. phil. Manfred Traub.

    (Vaterlandsfreund, Nr. 276, 24. 11. 1932)

  • 3. April 1933, kein Schächten

    Niederstetten, 3. April. (Kein Schächten.)  Zu der Meldung über die Schächtung einer "Ziege" wird berichtet, daß der Israelit seinem Zicklein, ganz so wie es das Staatsgesetz verlangt, einen Kopfschlag verabreichen und dann erst ihm die Halsader durch einen Schnitt öffnen ließ. Die SA-Gruppe Niederstetten hat die Angelegenheit untersucht und festgestellt, daß kein Anlaß vorlag, den Israeliten zur Strafe anzuzeigen. Also kann von "Schächten" keine Rede sein.

    (Vaterlandsfreund, Gerabronn, Nr. 78, 3. 4. 1933, S. 3)

  • 6. Januar 1939. Beratung mit den Beigeordneten und Ratsherren

    Niederstetten, 6. Jan. (Beratung mit den Beigeordneten und Ratsherren). Am 31. Dezember 1938 fand die traditionell gewordene "Silvestersitzung" der Ratsherren statt. Aus den Beratungen entnehmen wir: Als Nachfolger für den verstorbenen Waagmeister L. Dod wird Georg Meider, Schreinermeister und als stellv. Waagmeister Eugen Dod, Malermeister, bestimmt. — Dem Feldschützen Nägele, der jetzt 72 Jahre alt wird, wird auf 31. März 1939 gekündigt. Ueber die Besetzung der Feldschützenstelle wird später beschlossen. — Die Stadtbaumeisterstelle soll wieder neu besetzt werden. — Infolge eingetretener Umstände wird die Besetzung dieser Stelle bis zu einer der nächsten Beratungen verschoben. — Der Bürgermeister berichtet, daß der diesjährige Roßmarkt am 19. Januar fällig ist. Nachdem die hies. Stadtgemeinde noch im 15 Klm.-Umkreis von verseuchten Gehöften liegt, ist zur Abhaltung des Marktes die Genehmigung des Herrn Innenministers notwendig. Es ist zu hoffen, nachdem die Seuche allerorts zum Erlöschen kommt, daß die Genehmigung erteilt wird, damit die seit 1 ¼ Jahren ausgefallenen Märkte wieder stattfinden können. — Durch den Bau von verschiedenen Einfamilienhäusern in den Burgäckern ist die Erweiterung der Wasserleitung notwendig. Die Weiterführung der Wasserleitung wird beschlossen. Der Bürgermeister wird zunächst mit den Beteiligten verhandeln und einen Kostenvoranschlag fertigen lassen, — Die Zahl der Juden in hiesiger Stadtgemeinde ist im Verhältnis zur Einwohnerzahl eine große (60). In letzter Zeit konnte beobachtet werden, daß Verwandte der hiesigen Juden hier Wohnung nehmen wollen. Mit Zustimmung der Beigeordneten und Ratsherren faßt der Bürgermeister die Entschließung: Der Zuzug von Juden in hies. Stadtgemeinde ist mit sofortiger Wirkung verboten. — Bisher wurden von den Formationen für die Benützung der alten Schule pro Abend eine Gebühr von 50 Pfennig erhoben. Diese Gebühr fällt mit sofortiger Wirkung weg. — Auch in diesem Jahr soll Ende Januar eine Altenfeier stattfinden. Die Feier wird in der Turnhalle abgehalten. Eingeladen werden hiezu die hiesigen Einwohner, welche am Tage der Feier 70 Jahre und älter sind. -— Anschließend verschiedene Verwaltungsangelegenheiten und Kenntnisnahmen.

    Der Franke, 6. 1. 1939

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