Landesökonomierat Hege

Landesökonomierat Hege

  • 14. Mai 1933, Richtfest auf dem Eichhof

    Niederstetten, 14. Mai. (Richtfest auf der Siedlung Eichhof.) Anläßlich der Aufrichtung des letzten Neubaues der Bauernsiedlung Eichhof lud die "Württ. Landsiedlung G. m. b. H., Stuttgart", zu einer schlichten Feier auf dem Eichhof ein. Anwesend waren Staatskommissar Arnold, Präsident Aichele, Landwirtschaftskammer, Oekonomierat Hege und Geschäftsführer der Landsiedlung, Herter. Außerdem fanden sich ein Herr Landrat Wöhrle, die Stadtverwaltung, der Gemeinderat, die Vertreter der Behörden von Niederstetten und die Beteiligten an der Bezirksschulversammlung, die am Vormittag in Niederstetten stattfand. Geschäftsführer Herter und Architekt Brett führten zunächst die zahlreichen Gäste durch die Neubauten der Siedlung und erklärten deren zweckmäßige Einteilung und Ausstattung. Anschließend daran folgte eine Führung durch die zur Siedlung gehörigen Felder, wobei Oekonomierat Hege die Bewirtschaftung und Verteilung der Grundstücke erläuterte. Die eigentliche Feier des Richtfestes wurde vom Geschäftsführer Herter geleitet und von Chorgesängen der anwesenden Lehrer umrahmt. Präsident Aichele schilderte zunächst wie die Siedlung zustande kam. Der Eichhof soll Muster sein für kommende Siedlungen, er soll sein ein Stein zum Aufbau des neuen deutschen Reiches. Staatskommissar Arnold übermittelte Größe von Staatsrat Lehnich. Arbeitsdienst und Siedlungen sind wichtige Bestandteile im Vierjahresplan des Führers. Die Rettung des Bauernstandes, des Grundpfeilers des Volkes, ist die vornehmste Aufgabe der nationalen Regierung. Der besten Größe und Wünsche der Landwirtschaftskammer brachte Dr. Grammer als deren Vertreter zum Ausdruck. Mit beredten Worten gab Bürgermeister Schroth seiner Freude darüber Ausdruck, daß die erste württembergische Siedlung in der Gemeinde Niederstetten entstanden ist. Er dankte allen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Steuerliche Erleichterung für die Siedler in den kommenden Jahren soll ein äußeres Zeichen des Dankes sein. Grüße übermittelte Bürgermeister Schroth vom Landw. Bezirksverein, von der Zuchtviehgenossenschaft, von Herrn Amtsgerichtsrat v. Baur-Langenburg und dem Gemeindeverband Ingelfingen-Hohebach, der der Siedlung die Straßenbeleuchtung kostenlos zur Verfügung stellt. – Großes Interesse wurde auch dem Lager sowie der Tätigkeit des freiwilligen Arbeitsdienstes entgegengebracht. - Mögen den Siedlern auf eigener Scholle glückliche Zeiten winken!

    (Vaterlandsfreund, Gerabronn, Nr. 111, 15. 5. 1933, S. 4)

  • 27. April 1933, Arbeitslager "Albrechtshöhe"

    Das Arbeitslager "Albrechtshöhe" im Eichhof bei Niederstetten.

    Von stolzer Höhe des Vorbachtales, mitten im satten Grün, da wo Weinberge und Wald sich trennen, grüßt unter dem Zeichen des Hakenkreuzbanners das Arbeitslager "Albrechtshöhe". Sonneumstrahlt, luftig und [?] steht es in der schönen, ewigdeutschen Frühlingslandschaft und mahnt zu Ernst, Arbeit und Freude. Soldatische Disziplin, harte Händearbeit und echte, treue Kameradschaft haben dort Einzug gehalten. Täglich, wenn die ersten Sonnenstrahlen grüßen und die Vögel durch ihren Gesang den Tag verkünden, mahnt ein Hornruf den Anbruch des Tagwerks. Kaum ist das Echo im [?] Walde verklungen, zeigt sich auch schon reges Leben im Lager. Es wird gerichtet, geturnt, gegessen und nach kurzer Zeit steht die 50 Mann starke Kolonne zum Abmarsch an die Arbeit bereit. Ein frischer Gesang und schneidiger Marsch gibt Mut und Freude zum guten Gelingen des Tagwerkes.

    Das Arbeitslager "Albrechtshöhe", dessen Träger der Nat. Hilfsdienst e. V., Stuttgart, ist, ist berufen, mitzuwirken an dem großen Unternehmen der landw. Siedlungen, die erstmals mit der "Bauernsiedlung Eichhof" bei Niederstetten in unserem Württemberger Land Eingang gefunden hat. Träger des Siedlung Eichhof ist die Württ. Landsiedlung G. m. b. H., Stuttgart, die berufen ist, die bisherige fürstl. Domäne Eichhof im 9 Bauernstellen aufzuteilen. Zu diesem Zweck wird ein Umbauen der bestehenden Gebäude, sowie die Erstellung von 5 Neubauten notwendig. Die Bauarbeiten der Gebäude werden von Unternehmern ausgeführt, um den bislang noch schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen des Handwerks gerecht zu werden.

    Die Arbeiten des Arbeitsdienstes erstrecken sich im wesentlichen auf Felddrainierungen, Bachverlegung, Wegbau, Wasserleitungs-, Hausentwässerungs- und Planierungsarbeiten. Die Feldbestellungsarbeiten werden von den Siedlern, deren Auswahl bereits erfolgt ist, unter Leitung des Herrn Landesökonomierats Hege-Blaufelden, geleistet.

    Ist dann nach 6 Stunden die Arbeit mit Pickel, Schaufel und Spaten beendet, so folgt der Dienst im Lager. Wehr- und Turnsport sorgen für die körperliche Ertüchtigung der Freiwilligen und lehrreiche Vorträge tragen zur geistigen Ausbildung bei. Kameradschaftsabende bringen manche Freude ins Lager und fördern den kameradschaftlichen Geist. Das Essen im Lager ist reichlich und gut.

    Das Lager "Albrechtshöhe" bildet ein starkes Glied in der Kette unserer Arbeitslager und trägt mit dazu bei, volkswirtschaftliche Werte zu schaffen, die Jugend zu erziehen und zu ertüchtigen.

    An dieser Stelle darf es nicht vergessen bleiben, Dank zu sagen, all denen, die beim Aufbau des Lagers nach Kräften mithalfen. Besonderer Dank gebührt der Gemeinde Niederstetten, ihren Einwohnern und ihren Behörden, insbesondere Herrn Bürgermeister Schroth, die mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln unser Werk förderten und noch heute fördern.

    Aus Anlaß des Feiertags der nationalen Arbeit findet am 1. Mai 1933 nachm. 2 Uhr eine Lagerfeier unter Mitwirkung der Ortsgruppen der NSDAP, der Schulen, der Vereine und der Behörden von Niederstetten auf der "Albrechtshöhe" beim Eichhof statt, die sich sicher eines zahlreichen Besuches von nah und fern erfreuen darf. Heil Hitler!

    (Vaterlandsfreund, Gerabronn, Nr. 97, 27. 4. 1933, S, 4)

  • 29. Januar 1934. Bezirksversammlung der landwirtschaftlichen Genossenschaften

    Niederstetten. Am Montag, den 29. Jan. 1934, fand unter dem Vorsitz von Gutsbesitzer Marquardt-Crailsheim die jährliche Bezirksversammlung der landwirtschaftlichen Genossenschaften des Bezirkes Gerabronn in Niederstetten im „Ochsen" statt, an welcher 64 Vertreter von 33 Genossenschaften teilnahmen. Als Gäste waren anwesend: Kreisbauernführer Philipp u. Landesökonomie-Rat Hege.

    Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden sprach Verbandsdirektor König-Stuttgart vom Württembergischen Landesverband landwirtschaftlicher Genossenschaften über die Zukunftsaufgaben der landwirtschaftlichen Genossenschaften. Nach einer kurzen Einleitung, in welcher er über die wunderbare Tatsache der Einigung unseres Bauernstandes im Dritten Reiche und über die günstige Aufwärtsentwicklung unserer Wirtschaft sprach und in welcher er insbesondere auch das wiedergekehrte Vertrauen unserer Bevölkerung und den neuerstarkten Mut zur Aufbauarbeit hervorhob, ging er zunächst auf die Organisation des Reichsnährstandes ein und schilderte im Rahmen desselben die Bedeutung der Hauptabteilung III des Reichsnährstandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften für die Zukunftsarbeit an der Wiedererstarkung des Bauernstandes. Bei dem großen Anteil, den die Genossenschaften an der wirtschaftlichen Festigung und Erhaltung der Selbständigkeit des Nährstandes haben, darf es in Zukunft kein Abseitsstehen Einzelner mehr geben. Er behandelte dann in eingehender Weise die Zukunftsaufgaben der Darlehenskassenvereine und zwar zunächst das Einlage- und Kreditgeschäft und betonte herbei, daß die Aufgaben der Darlehenskassenvereine nicht der Befriedigung des Realkredits, sondern des Betriebskredits (Personalkredits) liegen. Voraussetzung hiefür sei einerseits die weitgehende Erfassung der flüssigen Betriebsmittel, was wieder als Voraussetzung die Festigung des Vertrauens der Einleger zur Darlehenskasse habe. Grundlage hiefür sei nicht nur die Gewähr, die die Reichsregierung bezüglich der Unantastbarkeit unserer Währung biete, sondern auch das Vertrauen, das eine einwandfreie Geschäftsführung gebe. Diese wieder bestünde nicht nur in Zuverlässigkeit und Redlichkeit und in der Schweigepflicht der Organe, sondern auch in der vorsichtigen Beurteilung der Sicherheitsfragen und der persönlichen Eigenschaften des Kreditnehmers. Insbesondere müsse eine durchgreifende Erziehungsarbeit im Hinblick auf die Hebung der Schuldnermoral durchgeführt werden. Der Einleger müsse neben der Sicherheit auch die Gewähr dafür haben, daß er über seine Einlagen im Bedarfsfalle verfügen könne. In der Richtung der Liquidität seien im letzten Jahre sehr beachtliche Fortschritte bei den Genossenschaften aufzuweisen.

    Im Zusammenhange mit dem Einlagegeschäft streifte er die Einrichtung des Erbhofsparbuches, das für die Kinder der Erbhofbauern von größter Wichtigkeit sei. Von ausschlaggebender Bedeutung für die Förderung des Nährstandes sei die Förderung des Bezugwesens und dies wieder ausschließlich unter dem Gesichtspunkte der Steigerung der Rentabilität der Betriebe und der Förderung des Absatzwesens, das künftig die Hauptaufgabe der Genossenschaften sei. Dort wo keine größeren genossenschaftlichen Absatzeinrichtungen bestünden, müßte der Absatz der Erzeugnisse der Ackerwirtschaft von den Darlehenskassenvereinen aufgegriffen und ausgebaut werden. Neben dem Absatz der Erzeugnisse der Milchwirtschaft, die durch eine großzügige Organisation des Reichsnährstandes durch die Errichtung des Milchwirtschaftsverbandes und des Molkereiverbandes für die Zukunft gesichert werde, seien z. Zt. in Vorbereitung Maßnahmen zur Organisation des Eierabsatzes und des weiteren Ausbaues des Viehabsatzes. Sämtliche landwirtschaftlichen Erzeugnisse müßten so erfaßt werden, daß sie auf möglichst kurzem Wege dem Verbraucher zugeführt würden mit dem Endziel, ohne eine Verteuerung für den Verbraucher bessere und. stabile Preise dem Landwirt zu sichern. Es gelte, dem Nährstand dazu zu verhelfen, wieder Herr auf eigener Scholle zu sein und diese Aufgaben könnten nur in tatkräftiger und selbstloser Mitarbeit sämtlicher Angehöriger des Nährstandes erreicht werden. Es gilt, das Programm des Führers in die Tat umzusetzen. Genossenschaftsarbeit sei praktischer Nationalsozialismus, wer sie fördert, dient demselben und unserem Volke, wer abseits steht oder sie gar stört, schädigt seinen Stand und das Volksganze. Ein neuer Geist müsse in den Genossenschaften und ihren Mitgliedern einkehren, der wahrhaft nationalsozialistische Geist, welcher in all seinen Auswirkungen die Volksgemeinschaft, das Wohl des Ganzen vorne anstellt.

    Zu Punkt 2 der Tagesordnung sprach sodann über die Maßnahmen zur Entschuldung des Bauernstandes Direktor Pfeiffer-Stuttgart, von der Landw. Genossenschafts-Zentralkasse. Nach einleitenden Worten, in welchen ein kurzer Rückblick auf die Entwicklung der Geld- und Finanzverhältnisse seit 1931 gegeben wurde und in welchen mit Befriedigung festgestellt wurde, daß sich eine Erleichterung auf dem Geldmarkte feststellen lasse, die allerdings vorläufig sich nur in einer größeren Liquidität, aber nicht in der Möglichkeit neuer Kreditgewährung auswirke, stellte er fest, daß die Hoffnung durchaus begründet sei, nach welcher in nicht allzu ferner Zeit die Kreditbedürfnisse der Wirtschaft eine bessere Befriedigung finden können. Diese Besserung ließe sich unschwer als Folge der Maßnahmen der Reichsregierung feststellen. Das Vertrauen zur deutschen Wirtschaft und zur deutschen Währung sei wiedergekehrt. Auch ließe sich bereits eine sichtbare Besserung der Schuldnermoral feststellen. Der Berichterstatter ging sodann auf die Frage des landwirtschaftlichen Schuldenregelungsgesetzes ein und führte zunächst die Grundgedanken des Gesetzes aus, wobei er darauf hinwies, daß dieses Gesetz, nicht wie die Allgemeinheit annehme, dazu da sei, blindlings Schulden zu streichen; vielmehr sei der Kernpunkt vor allem darin zu suchen, daß die Schulden im Wege der Umwandlung in langfristige, unkündbare Tilgungsdarlehen zu mäßigem Zinssatze umgewandelt werden, damit der Landwirt allmählich von seinen Schuldenfesseln befreit werde. Damit wolle das Gesetz erreichen, was der Bauernführer Reichsminister Darre sich als Hauptziel gesetzt habe, zu schaffen: „Freie Bauern auf freier Scholle"! Im weiteren schilderte der Berichterstatter die Handhabung des Gesetzes und legte dar, in welcher Weise die Anträge zu stellen seien. Er empfahl, dieselben zum Zwecke der Vorbearbeitung über eine Entschuldungsstelle dem Amtsgericht einzureichen. Anschließend erklärte er die von der Entschuldungsstelle der Zentralkasse entworfenen Antragsformulare. Sodann besprach er die verschiedenen Arten der Schuldenregelung, das Selbstentschuldungsverfahren, das förmliche Schuldenregelungsverfahren und das Entschuldungsverfahren mit Forderungskürzung (Zwangsvergleichsverfahren). Es erübrige sich, daß der Antragsteller sich irgend eines Rechtsberaters bediene, wodurch ihm nur unnötige Kosten erwachsen. Vielmehr könne er kostenlose Auskunft durch die Amtsgerichte, die Entschuldungsstellen, Kreisbauernführer, Bürgermeisterämter und Ortsbauernführer erhalten. Seine weiteren Ausführungen betrafen den Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes. Wer als landwirtschaftlicher Betriebsunternehmer angesprochen werden könne und welcher Betrieb im Sinne des Gesetzes als landwirtschaftlicher Betrieb anzusehen sei. Eine außerordentlich wichtige Rolle spiele in diesem Gesetz die Mündelsicherheitsgrenze, die 2/3 des errechneten Betriebswertes betrage. Er teilte sodann mit, daß die Entschuldungsstelle der Landw. Genossenschafts-Zentralkasse gegen eine zu niedrige Festsetzung der Betriebswerte vorstellig geworden sei und gab die Gegenvorschläge der Zentralkasse auch für Betriebe mit Einheitswerten unter 10 000.- RM. bekannt. Seine weiteren Darlegungen bezogen sich auf die Höhe der Zinssätze nach Eröffnung des Entschuldungsverfahrens, auf die Umwandlung der kündbaren Hypotheken in Tilgungsgrundpfandrechte und auf die Möglichkeit einer Barablösung. Er wies weiter darauf hin, daß laut Gesetz der Gläubiger einer mündelsicheren Hypothekenforderung, die vor dem 13. Juli 1931 entstanden sei, jederzeit verlangen könne, daß seine Forderung von einer Pfandbriefanstalt übernommen werde. Er behandelte sodann die Rangfolge der Forderungs- und Tilgungsarten und teilte mit, daß mit Eröffnung des Entschuldungsverfahrens ein weitgehender Vollstreckungsschutz verbunden sei. Die Eröffnung des Entschuldungsverfahrens werde mit Festsetzung der Forderungsanwendungen jeweils am Dienstag im Staatsanzeiger bekanntgegeben.

    An die beiden hochinteressanten Referate schloß sich eine lebhafte Aussprache an, in welcher eine Reihe von Fragen, die die erstatteten Referate und den Geschäftsbetrieb der Genossenschaften betrafen, besprochen wurden und zu welchen seitens der Referenten Stellung genommen wurde.

    Der Franke, Nr. 27, 2. 2. 1934

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