Schächten
Schächten
-
20. August 1933, Fuhrwerk mit geschächteten Tieren festgestellt
Niederstetten, 20. Sept. Durch Reichsgesetz ist das Schächten von Tieren, d. h. Schlachten von Schlachtvieh und Geflügel aller Art ohne vorausgegangene Betäubung, bei Gefängnisstrafe verboten. Maßgebende Dienststellen vermuteten schon länger, daß hier und in der näheren Umgebung diesen Gesetzbestimmungen zuwider gehandelt wird. So wurde hier gestern bei eintretender Dunkelheit ein Fuhrwerk festgestellt, das unter anderem auch mit geschächtetem Geflügel, Enten, Hühnern und Tauben beladen war. Der Fuhrwerkslenker und sein Begleiter wurden deshalb festgenommen. Der Schächter der Tiere konnte alsbald in Hohebach ermittelt werden. Die Festgenommenen sehen ihrer Bestrafung entgegen, Tbztg.
(Vaterlandsfreund, Gerabronn, Nr. 222, 22. 8. 1933, S. 4)
-
3. April 1933, kein Schächten
Niederstetten, 3. April. (Kein Schächten.) Zu der Meldung über die Schächtung einer "Ziege" wird berichtet, daß der Israelit seinem Zicklein, ganz so wie es das Staatsgesetz verlangt, einen Kopfschlag verabreichen und dann erst ihm die Halsader durch einen Schnitt öffnen ließ. Die SA-Gruppe Niederstetten hat die Angelegenheit untersucht und festgestellt, daß kein Anlaß vorlag, den Israeliten zur Strafe anzuzeigen. Also kann von "Schächten" keine Rede sein.
(Vaterlandsfreund, Gerabronn, Nr. 78, 3. 4. 1933, S. 3)
-
Katz, Bertha geb. Rosenthal
Geb. 3. 12. 1913 in Niederstetten
Lehrerin
Ausbildungsort: Köln
Umzug 1933 nach Wien (zur Ausbildung)
1933 oder 1938 nach England
Heirat in England
Eltern:
Gerson Rosenthal, geb. 15.8. 1879, für tot erklärt 9. 5. 1945
Rosa Rosenthal geb. Samfeld, geb. 3. 10. 1882, für tot erklärt 9. 5. 1945
Adresse: 32 Kinctaig Street, Cardiff, South-Wales, England
"Bis 1933 Realgymnasium "Jawne" in Köln. Gibt an, sie habe die Schule wegen des Rassegesetzes vor Erlangung des Abiturs verlassen müssen.
1933/35 Berufsausbildung in Wien auf einem Lehrerseminar fortgesetzt.
Gibt an, durch das Auslandsstuium seien ihrem Vater erhöhte Kosten entstanden, die sie auf mindestens RM 2000.- schätze.
Antrag auf Entschädigung abgelehnt.
Vater: Bis zum Verbot des Schächtens (1. 4. 1933) Schächter in den Gemeinden Niederstetten und Bad Mergentheim, danach Synagogendiener. Auch Vorbeter in der isr. Religionsgemeinde in Niederstetten. Für Schächtertätigkeit von den Gemeinden eine kleine monatliche Vergütung und bei Inanspruchnahme jeweils eine Bezahlung für seine Tätigkeit (Einstufung einfacher Dienst)."Quelle: Erhebungen über die jüdischen Einzelschicksale in alphabetischer Folge der Wohnorte: Nellingen – Niederstetten, http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-465466-367 ff.