Öffentliche Sitzung der Spruchkammer Mergentheim
Aktenzeichen: 33/32/1254
Protokoll der öffentlichen Sitzung am 30. 12. 47
Gegenwärtig:
1. Horst Striebeck als Vorsitzender
2. Johann Klein, Vorbachzimmern, Erich Ries, Niederstetten, Georg Deeg, Nassau, Georg Döhler, Creglingen – als Beisitzer –
3. Georg Eichhorn als öffentlicher Kläger
4. U. Puhlmann als Protokollführerin
Zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren gegen den Eisenhändler Otto Karl Bauer, geboren 23. 5. 04 in Stuttgart, wohnhaft in Niederstetten, Langestr. 224
erschien bei Aufruf der Sache der Betroffene persönlich mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Thierley, Rot a. See
Die vorgeladenen Zeugen wurden aufgerufen, mit dem Gegenstand des Verfahrens und der Person des Betroffenen bekannt gemacht, zur Wahrheitsangabe ermahnt und darauf hingewiesen, dass sie ihre Aussage auf Anordnung der Kammer zu beeiden haben. Hierbei wurden sie über die Bedeutung des Eides und die strafrechtlichen Folgen einer unter Eid unrichtig oder unvollständig erstatteten Aussage belehrt und darauf aufmerksam gemacht, dass der Eid sich auch auf die Beantwortung von Fragen über ihre Person und sonstige Fragen be zieht, ferner das beeidigte Aussage die gleichen strafrechtlichen Folgen nach sich zieht.
Die Zeugen wurden sodann aus dem Sitzungssaal entlassen. Über die persönlichen Verhältnisse vernommen erklärte der Betroffene wie umseitig in der Personalbeschreibung.
Ich bin verheiratet und habe ein Kind im Alter von 11 Jahren. Mein jetziges Einkommen ist 2200,- RM, mein Vermögen 50 000,- RM. Ich war 20 Monate in Interniertenhaft u. vom 26. 8. 39 bis 12. 2. 41 Soldat.
Hierauf wurde die Klageschrift vom 2. 9. 47 von öffentlichen Kläger verlesen.
Der Betroffene wurde befragt, ob er etwas auf die Klage erwidern wolle.
Er erklärte: Im guten Glauben und in der Hoffnung, dass durch die Machtergreifung der NSDAP eine Besserung der wirtschaftlichen Lage erfolgen könnte, wurde ich Parteimitglied. 1935 übertrug man mir den Posten als Blockleiter, und als der Kassenleiter wegging, die Kassengeschäfte der Ortsgruppe. Meine Tätigkeit hat sich vorwiegend auf Büroarbeiten erstreckt. Der SA oder dem NSKK beizutreten habe ich abgelehnt. Mitglied des DRK war ich schon seit 1913. Im Jahre 1936 trug ich mir ein schweres Bronchial-Asthmaleiden zu und habe vom Tag meiner Erkrankung das Amt des Kassenleiters nicht mehr ausführen können. Von Anfang 1939 bis Kriegsende habe ich das Amt auf Drängen des Ortsgruppenleiters wieder übernommen. Am 28. 8. 1939 wurde ich, ohne gemustert zu sein, trotz meines Asthmaleitens zum Wehrdienst eingezogen.
A. Fr.: Ich wurde durch die Handelskammer – nicht durch die Partei – ukgestellt.
Wegen schwerer Erkrankung meines Vaters und meines Asthmaleidens wurde ich auf Eingabe meiner Eltern uk-gestellt. Nach dem Tode meines Vaters 1942 erhielt ich ab 1. 1. 43 als Alleininhaber das Geschäft.
Zu dem Hauskauf ist folgendes zu sagen:
Das jüdische Grundstück hat mein Vater gekauft, als ich im Felde war. Wir benötigten dringend Platz für eine Garage. Ich hatte deshalb schon einmal mit Bürgermeister Weber gesprochen, der mir den Vorschlag gemacht hatte, auf dem gemeindeeigenen Platz eine Gemeinschaftsgarage zu erstellen. Ich wurde dann eingezogen und die Sache fiel ins Wasser.
Zum Fall Emmert:
Da Herr Emmert keine Erben hat, wollte ich versuchen, bei Beendigung des Krieges oder bei Emmerts Tod den Kohlenhandel wieder allein in die Hand zu bekommen. Schon 1907 war der Kohlenhandel in unserer Hand. Mein Vater hat damals, weil er nicht über das nötige Geld und die nötigen Arbeitskräfte verfügte, den Kohlenhandel dem Güterbeförderer Horn übergeben mit dem Vorbehalt, ihn wieder an uns zurückzugeben, wenn er – Horn – den Kohlenhandel nicht mehr betreiben wolle. Horn hat dann aber hinter dem Rücken meines Vaters den Kohlenhandel an Emmert abgegeben. Ich hätte nie einen Druck auf Emmert ausgeübt und habe die Äußerung nicht in dem Sinne getan, wie es Emmert heute darstellt.
Zum Fall Fürst Albrecht zu Hohenlohe:
Nachdem im Jahre 1932/33 der größte Teil der Güter des Fürsten Albrecht zu Hohenlohe verkauft worden waren, bat mich Durchlaucht, weil er in Niederstetten keinen Kredit mehr hatte und der Kohlenhändler Emmert eine Kohlenlieferung abgelehnt hatte, ihn mit Brennmaterialien zu versorgen. Obwohl er bisher von unserer Firma noch keine Kohlen bezogen hatte, führten wir die Kohlenlieferung durch. Es wurde mir daraufhin vom Rentamt erklärt, dass in Zukunft auch das Rentamt bei uns Kohlen beziehen wolle. Damals hatte das Rentamt sehr schlechte Zahlungsverhältnisse. Als sich die Zahlungsverhältnisse. in den Kriegsjahren gebessert hatten, wurde Herr Baumann mit dem Einbau eines Stalles beauftragt. Ich äußerte mich dazu, dass es, nachdem ich als einziger in der Notzeit ausgeholfen hätte, nicht recht sei, wenn jetzt Herrn Baumann der Auftrag zum Stallbau erteilt würde. Ich habe dabei nie auf die jüdische Gattin des Baumann hingewiesen.
Die Karte an die Kreisleitung habe ich nicht aus innerer Überzeugung geschrieben. Wir bekamen des öfteren Briefe aus der Heimat ins Feld und man hat aus Höflichkeit darauf geantwortet. Ich habe jede Politisierung im Felde unterlassen.
A. Fr.: Wenn ich irgendein Interesse daran gehabt hätte, Baumann zu ruinieren, dann hätte ich mich im Jahre 1933 darum bemühen können, dass vielleicht das Geschäft Baumanns geschlossen worden wäre. Ich habe nie den Versuch gemacht, Herrn Baumann geschäftlich zu schädigen. Es ist ja auch der Beweis erbracht worden, dass ich mit dem Schätzeramt nichts zu tun hatte.
Aus dem Schreiben der Gebäudebrandversicherung und aus einem anderen amtlichen Schreiben geht hervor, dass meine Person in dieser Angelegenheit nicht in Betracht kommt. Ich kann nur sagen, dass mir Herr Baumann diese Beschuldigungen nur aus Konkurrenzneid und Hass vorwirft.
A. Fr.: Mein Vater hat das Haus nicht auf seinen Namen gekauft, um die doppelte Eintragungsgebühr einzusparen.
Ich war über den Hauskauf nicht näher unterrichtet. In einem Wehrmachtsurlaub erklärte mir der Maurermeister Rupp, dass er sehr interessiert an dem Hauskauf sei, worauf ich ihm sagte, dass er das Haus wohl nicht mehr bekommen könne, weil mein Vater vom Rechtsanwalt Moos in Ulm das Vorkaufsrecht bekommen habe.
A. Fr.: Das Haus hat mein Vater für sich gekauft und hat es beim Eintragen auf meinen Namen schreiben lassen.
Der Verteidiger verlas ein Schreiben des Herrn Moos vom 21. 2. 45.
Es wurde nunmehr in die Beweisaufnahme eingetreten:
1. Zeuge Albert Rupp erklärte zur Person: Ich bin 39 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Als die Judenhäuser verkauft wurden, habe ich mich um den Kauf eines Hauses beworben. Ich wandte mich an den Bruder des Hausbesitzers und sagte ihm, dass ich an dem Hauskauf interessiert sei. Er versprach mir, dafür zu sorgen, dass ich das Haus bekäme. Ich hörte, dass die Firma Bauer ebenfalls an dem Hauskauf interessiert sei und ging zu Herrn Otto Bauer in den Laden, um mit ihm Rücksprache zu nehmen. Herr Bauer erklärte mir, dass da nicht mehr viel zu machen sei. Als ich das hörte, bin ich zurückgetreten.
A. Fr.: Ich habe gehört, dass noch jemand an dem Hauskauf interessiert war, was ja allgemein in Niederstetten bekannt ist. Es ist auch darüber gesprochen worden, dass 9000,- RM für das Haus geboten worden sei.
A. Fr.: Von wem die Häuser angeboten wurden, weiß ich nicht. Es ist allgemein bekannt, dass die Häuser zum Verkauf standen.
A. Fr.: Wie groß der Einfluss des Herrn Bauer bei der Partei war, weiß ich nicht.
2. Zeuge Alfons Fach, Bauer, erklärte zur Person: Ich bin 43 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Mein Bruder wollte in Niederstetten ein Haus kaufen. Ich kann aber darüber keine genaue Auskunft geben. Er hat mir nur erzählt, dass er das Haus des Herrn Braun kaufen wollte, der Kauf müsste aber erst von der Regierung genehmigt werden.
Wie weit mein Bruder mit der Frau Braun über den Hauskauf einig war, weiß ich nicht. Ich kann mich nur entsinnen, dass Frau Braun gesagt haben soll, das ginge nach Nummern.
3. Zeuge Willi Schuster, Bankbeamter i. R. erklärte zur Person: Ich bin 73 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Der Vater des Betroffenen Herr Karl Bauer kam des öfteren zu mir auf die Bank und erzählte mir eines Tages, dass er nötig eine Garage brauche. Ich verwies ihn auf das Haus Braun und brachte ihn mit Herrn Max Braun, dem Bevollmächtigten für das Grundstück, in Verbindung. Herr Braun gestattete Herrn Bauer zuerst einmal die Einstellung seiner Wagen in den Schuppen und später den Ausbau einer Garage. Frau Braun beauftragte mich mit der Verwaltung des Hauses. Der Garageneinbau brachte einen erheblichen Kostenaufwand und deshalb räumte der Generalbevollmächtigte Herr Moos Herrn Bauer auch das Vorkaufsrecht ein.
Herr Rupp schrieb an Herrn Moos, dass er auch Interessent sei, ob Herr Bauer überhaupt ein Recht hätte, den Umbau anzuordnen.
Zeuge Rupp auf Befragen:
Es stimmt, dass ich an Herrn Moos geschrieben habe, weil mich Herr Braun an diesen verwiesen hatte. Herr Moos hat mir darauf erwidert, dass ich das Haus nicht mehr bekommen könne.
Der Verteidiger verlas den Brief des Herrn Moos vom 20. 4 40 an Herrn Rupp.
Zeuge Schuster:
Der alte Herr Bauer hat das Haus erst gar nicht kaufen wollen. Meiner Überzeugung nach hätte er niemals den Kauf getätigt, wenn er die Garage nicht so dringend benötigt hätte.
A. Fr.: Herr Moos ist von Ulm nach Niederstetten gekommen und hat den Kaufvertrag mit Herrn Bauer festgemacht.
Der Kaufvertrag ist zwischen dem alten Herrn Bauer und Herrn Moos abgeschlossen worden. Ich selbst war nicht zugegen.
Später hat der alte Herr Bauer das Anwesen auf seinen Sohn überschreiben lassen.
Der Betroffene auf Befragen:
Ich kann mich nicht entsinnen, meinem Vater eine Vollmacht gegeben zu haben. Soviel ich weiß, ist ein Zeugnis vom Bürgermeister Weber dabei, dass er seinerzeit bei meinem Vater angefragt hat, auf welchen Namen das Haus gekauft werden soll.
Zeuge Schuster auf Befragen:
Nach dem Wegzug der Frau Braun stand das Haus vollkommen leer. Zum Abschluss des Mietvertrages zwischen dem Konsulenten und Herrn Bauer ist es erst nach dem Wegzug der Frau Braun gekommen. Vorher ist versucht worden, die oberen Stockwerke anderweitig zu vermieten, es hat sich aber dafür kein Mieter gefunden.

4. Zeuge Karl Weber, Verwaltungsbeamter erklärte zur Person: Ich bin 44 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich kann mich erinnern, dass ich von einem Rechtsanwalt in Ulm die Nachricht erhielt, dass er bezüglich eines Kaufvertrags mit Herrn Bauer nach Niederstetten käme. Ich setzte mich dann mit Herrn Bauer sen. telefonisch in Verbindung, wer als Käufer des Hauses in dem Kaufvertrag angeführt werden solle. Er sagte, dass sein Sohn als Käufer eingetragen werden soll. Die Akten sind ja noch vorhanden und können eingesehen werden.
Der Verteidiger beantragt die Hinzuziehung des Kaufvertrages.
5. Zeuge Karl Hachtel, Landwirt erklärte zur Person: Ich bin 54 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich kann über den Betroffenen nichts Nachteiliges Aussagen. Er hat bei Parteiveranstaltungen keine Reden gehalten, sondern lediglich anlässlich Führers Geburtstag oder bei Gefallenenehrungen aus Schulungsbriefen vorgelesen. Ich hatte nie den Eindruck, dass man sich hätte vor ihm in acht nehmen müssen.
A. Fr.: Wenn er Uniform trug, trug er auch das Parteiabzeichen. Ich habe nie gehört, dass er einen Unterschied zwischen Parteigenossen und Andersdenkenden gemacht hat.
A. Fr.: Es ist mir nicht bekannt, wer den Posten als stellvertretender Ortsgruppenleiter versehen hat.
Der Betroffene:
Ich habe die Stellvertretung als Ortsgruppenleiter nicht ausgeübt. Als Herr Wallrauch das Amt als Ortsgruppenleiter übernommen hatte, hat er niemanden mehr als Stellvertreter bestellt.
Ich habe 4 bis 5mal kleinere Sachen vorgelesen, vorwiegend bei Totenehrungen. Ich kann mich nicht erinnern, einmal eine Versammlung eröffnet zu haben.
A. Fr.: Wenn ich jemals als stellv. Ortsgruppenleiter bestellt worden wäre, würde ich es sagen. Wenn Herr Wallrauch zu irgendeiner Schulung fort war, bin ich von seiner Frau beauftragt worden, ihn zu vertreten. Aber offiziell als stellvertretender Ortsgruppenleiter bin ich nie bestellt worden.
6. Zeuge Karl Fröscher Lehrer erklärte zur Person: Ich bin 51 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Der Betroffene war seinem Auftreten nach Nationalsozialist. Er hat Ansprachen bei Versammlungen gehalten. Es waren mehr Vorlesungen. Woraus er vorgelesen hat, weiß ich nicht.
Beim Verhör durch die amerikanischen Truppen wurde mir vorgeworfen, ich seit der größte Nazi von Niederstetten. Als ich das widerlegte, sagte man mir, dass Otto Bauer das gesagt hätte.
Außerdem wurde ich von dem amerikanischen Offizier gefragt, ob ich wüsste, dass Herr Bauer vor oder während des Krieges geschäftliche Beziehungen mit amerikanischen Firmen unterhalten habe.
Der Betroffene:
Ich stand nie mit amerikanischen Firmen in Geschäftsverbindung. Ich habe nicht ein einziges Mal über Herrn Fröscher eine Äußerung gemacht. Als die Amerikaner in meiner Wohnung waren, wurde meine Frau gefragt, ob ich großer Nazi sei, was meine Frau verneinte.
Daraufhin fragte der Amerikaner, ob Fröscher ein großer Nazi sei, worauf meine Frau erwiderte, dass sie das nicht wisse.
Ich nehme an, dass der Amerikaner gleich darauf zu Fröscher gegangen ist und gesagt hat: "Du bist ein großer Nazi"
Ich bin weder über Fröscher noch über Wallrauch von den Amerikanern gefragt worden.
Zeuge Fröscher:
Es stimmt, dass Bauer bei den Schulentlassungen als Vertreter der Partei in Uniform zugegen war.
Der Betroffene:
Ich war 2 mal während des Sportfestes der HJ auf dem Sportplatz und habe in Abwesenheit des Ortsgruppenleiters Wallrauch den Kindern die Ehrennadel übergeben.
Zeuge Fröscher a. Fr.:
Der Betroffene war bei den Überweisungsfeiern anwesend wie andere auch, hat aber keine Rede gehalten.
7. Zeuge Richard Fischer, Schlossermeister erklärte zur Person: Ich bin 66 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich bin fast täglich in das Geschäft des Betroffenen gekommen. Er ist mir jederzeit als Kaufmann und Eisenhändler zuvorkommend entgegengekommen. Ein guter Freund von mir, Aug. Zink, wurde noch mit seinen 56 Jahren eingezogen. Ich unterhielt mich über den Fall Zink auch mit Herrn Bauer, hatte aber nicht den Eindruck, dass er die treibende Kraft gewesen sei. Er äußerte sich dahingehend, dass die Partei den Mann nicht habe länger decken können, weil er sich der Partei in keiner Weise zur Verfügung gestellt habe.
Er habe jeden angebotenen Posten abgelehnt.
A. Fr.: Es war lediglich ein Privatgespräch dass wir geführt haben. Der Betroffene hatte keinen Einfluss auf die UK-Stellungen.
Herr Zink war damals in seinem Geschäft nicht mehr voll ausgelastet und darum hatte man ihm nahegelegt, eine Filiale zu übernehmen, oder dem Bürgermeister Weber, der im Amt völlig überlastet war, dass NSV-Amt abzunehmen, was aber Zink alles ablehnte.
A. Fr.: Ich hatte nicht den Eindruck, dass Bauer sagen wollte, dem Zink geschieht das ganz recht, warum hat er das Amt nicht angenommen. Ich hatte den Eindruck, dass der Ortsgruppenleiter der Einziehung des Zink gleichgültig gegenüber gestanden hat.
A. Fr.: Ich habe auf Bitten des Herrn Zink diesem eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben über meine Unterhaltung mit Herrn Bauer betreffs seine Einziehung zur Wehrmacht. Er brauchte diese Erklärung zu seiner Entlastung.
Die Zeugen Luise Mayer und Ernst Preuninger wurden lt. ärztlicher Bescheinigung wegen Krankheit entschuldigt. Der Vorsitzende verlas Erklärung der Luise Mayer v. 29. 12. 47.
8. Zeuge Friedrich Emmert, Kohlenhändler erklärte zur Person: Ich bin 66 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Es bestand schon immer zwischen der Firma Bauer und meiner Firma ein Konkurrenzkampf. Ich habe selbst gehört, wie er am Telefon zu Frau Weinhändler Emmert gesagt hat: "Nach dem Krieg gibt's in Niederstetten nur noch einen Kohlenhändler."
Ich halte ihn für einen Nutznießer, weil er mich um meine Existenz bringen wollte. Wenn der Krieg zu Gunsten der Nazis ausgegangen wäre, hätte er das auch getan. Er war ein guter Freund mit dem Kreisleiter. Jedesmal wenn der Kreisleiter beim Ortsgruppenleiter war, war Bauer auch dabei. Ob er persönlich mit dem Kreisleiter verkehrt hat, weiß ich nicht.
Der Betroffene:
Wenn irgendeine Veranstaltung aus war, ist man zusammen in die Wirtschaft gegangen und hat ein Glas Bier zusammen getrunken. Im Beisein des Kreisleiters bin ich nur zweimal in der Wohnung des Ortsgruppenleiters gewesen.
Was meine Äußerung am Telefon anbetrifft, so war es grundsätzlich meine Meinung, dass Herr Emmerz als alter Mann, der auch schon immer krank war, einmal den Kohlenhandel aufgeben würde und ihn wieder zurückerwerben könne.
Zeuge Emmert:
Im Januar 1945 ist der Betroffene bevorzugt mit Kohlen beliefert worden, und zwar durch den Herrn Mittnacht bei der Firma Henle, der auch Parteigenosse war. Bauer hat das Vierfache an Kohlen erhalten wie ich.
Der Betroffene:
Ich glaube, ich habe Herrn Mittnacht von der Firma Henle noch niemals gesehen. Soviel mir bekannt ist, sind die ausgefertigten Frachtbriefe gleich mit den Kohlen mitgekommen. Ich habe einen großen Teil Kohlen durch aufmerksame Bedienung der Evakuierten bekommen.
Entsprechend der abgelieferten Kohlenkarten erhielt ich meine Kohlenlieferung.
Zeuge Emmert:
Es stimmt, dass man auf Grund der Kohlenkarten die Kohlenlieferung bekam, nur mit dem Unterschied, dass ich meine Kohlenkarten 1/5 von dem des Herrn Bauer beliefert bekam mit der Begründung, ich hätte zu spät abgeliefert. Ich hatte den Eindruck, dass Herr Bauer auf Grund seiner Parteizugehörigkeit die Mehrlieferung erhielt.
9. Zeuge Karl Fetzer, Weichenwärter, erklärte zur Person: Ich bin 54 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Herr Kästle hat Herrn Bauer veranlassen wollen, mich anzuzeigen, was aber Herr Bauer nicht getan hat. Wenn mich Herr Bauer angezeigt hätte, wäre ich bestimmt bestraft worden. Ich bin dann aber doch noch von anderer Seite angezeigt worden. Mir ist gesagt worden, dass ich bei der kleinsten Äußerung zu verhaften sei.
A. Fr.: Warum Kästle gerade zum Herrn Bauer ging, weiß ich nicht.
10. Zeuge Karl Ohr, Hilfsarbeiter, erklärte zur Person: Ich bin 50 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich habe von 1929-1945 bei dem Betroffenen gearbeitet. Ich war sehr zufrieden mit ihm. Er hat sich im Geschäft nie parteipolitisch geäußert. Ich habe ihn nur zu Parteianlässen in Uniform gesehen. Ob er das Parteiabzeichen getragen hat, weiß ich nicht, ich habe darauf nicht geachtet.
A. Fr.: Er hat zu mir gesagt: "Wenn Emmert stirbt, übernehme ich den Kohlenhandel."
11. Zeuge Franz Hozeit, kaufmännischer Angestellter erklärte zur Person: Ich bin 33 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich kenne den Betroffenen seit 1937 und war in jedem Urlaub im Geschäft mit tätig.
Er war meiner Ansicht kein Fanatiker und machte keinen Unterschied zwischen Parteimitgliedern und Nichtparteimitgliedern. Er hat die Juden genau so wie die Christen bedient. Die Juden sind persönlich zu ihm ins Kontor gegangen, wenn sie einen besonderen Wunsch hatten. Als ich ihn einmal fragte: "Na, heute in Uniform", erwiderte er mir, dass er die Uniform nicht gerne trägt.
Wir sprachen des öfteren darüber, dass zwei Kohlenhändler an dem kleinen Platz Niederstetten zu viel seien. Herr Bauer wollte nach Ableben des Herrn Emmert den Kohlenhandel wieder zurückkaufen.
Über den Fall Mayer ist mir bekannt, dass seit dem Unglück, dass Herrn Mayer, in Folge eines Pferdes, das durchgegangen war, widerfahren ist, eine Feindschaft zwischen den Familien bestand..
Zum Teil war es auch Konkurrenzneid.
Im Urlaub sagte mal der alte Herr Bauer zu mir "Ich habe das Haus nun gekauft, obwohl es mein Sohn nicht gern sieht. Ich brauche doch auf meiner alten Tage auch einen Platz, wo ich mit meiner Frau allein sein kann.
Herr Fechenbach stellte den Antrag, den Zeugen zu vereidigen.
Zeuge Hoseit: a. Fr.: Mir ist bekannt, dass die Juden noch 1940 beliefert wurden..
Der Verteidiger verwies auf die Anlage 38 u. 39 d. A.
Der Betroffene auf Befragen:
Ich war grundsätzlich der Ansicht, Geschäft hat mit der Politik nichts zu tun.
A. Fr.: Ich habe mich mit der Rassenlehre des Nationalsozialismus nicht einverstanden erklärt.
12. Zeuge Heinrich Aheimer, Bauführer erklärte zur Person: Ich bin 50 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert
Zur Sache:
Ich habe den Betroffenen durch meinen Beruf kennengelernt. Wir haben uns auch des öfteren über Politik unterhalten.. Trotz meiner Gegnerschaft brauchte ich nicht zu befürchten, von Herrn Bauer denunziert zu werden.
Ich hatte das Holländerlager einzurichten. Herr Bauer versorgte das Lager mit den erforderlichen Einrichtungsgegenständen. Auch mit Kohlen hat er des öfteren – zusätzlich – ausgeholfen. Er sagte, wir wollen den Ausländern gegenüber nicht schlecht dastehen. Über seine politische Einstellung kann ich sagen, dass er weit mehr sozial als national eingestellt war. Er war in jeder Hinsicht hilfsbereit
13. Zeuge Hans Maas, Handlungsgehilfe erklärte zur Person: Ich bin 18 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich war Lehrling bei der Firma J. C Dill Inh. Otto Bauer.
Der Betroffene hat nicht für die Partei geworben und im Geschäft mit der Kundschaft nie politisiert.
Er hat sich geäußert, dass 2 Kohlenhändler am Platze zu viel wären und er bei Ableben des Herrn Emmert oder wenn dieser den Kohlenhandel schon vorher abgeben würde, er diesen abkaufen wolle. Ich habe Herrn Bauer nicht sehr oft in Uniform gesehen. Im Geschäft hat er das Parteiabzeichen nicht getragen.
A. Fr.: Ich bin 1944 in die Lehre zur Firma Bauer gekommen. Im Laufe des Jahres 1944 fiel das Thema betreffs des Kohlenhandels Emmert.
A. Fr.: Ich war Mitglieder HJ.
14. Zeuge Christian Ströbel, Landwirt erklärte zur Person: Ich bin 50 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich bin seit vielen Jahren Kunde der Fa. O. Bauer und wurde dort jederzeit reell und freundlich bedient.
Als ich 1935 aus der politischen Haft Ellwangen entlassen wurde, war Bauer der 2. Geschäftsmann, der mir sein Bedauern aussprach, dass es mir so schlecht gegangen war. 1944 musste ich den Betrieb meines Schwagers leiten, weil dieser zum Schanzen fort war.. In dieser Zeit verunglückte der in dem Betrieb arbeitende Pole schwer, dass Lebensgefahr bestand. Wir schickten nach einem Auto, doch niemand wollte ein Fahrzeug für den Polen stellen.. Da kam Herr Bauer als Sanitäter allein mit einer Tragbare, um den Polen abzuholen. Bauer und ein französischer Gefangener trugen die Bahre zum Zug. Herr Bauer ist mit dem Verunglückten allein nach Lauda gefahren und hat auf das Untersuchungsergebnis dort gewartet. Er war der Einzige, der sich für den Polen eingesetzt hat.
15. Zeuge Fritz Stirnkorb, Kaufmann erklärte zur Person: Ich bin 21 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich war als kaufmännischer Lehrling bei der Fa. Otto Bauer
Ich kann Herrn Bauer in politischer Hinsicht nicht Nachteiliges nachsagen. Mir ist nicht bekannt, dass er sich aktiv am Nationalsozialismus beteiligt hat. Er hat im Geschäft nie einen Unterschied zwischen Pg. Und Nicht-Pg. gemacht und sich gegenüber Juden besonders freundlich gezeigt. Wenn eine Ware knapp war, hat er Juden damit bevorzugt.
16. Zeuge Paul Seitz, Orthopäde erklärte zur Person: Ich bin 50 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
In den letzten Tagen der Kampfhandlungen rief mich der Kreisleiter an und erklärte mir, dass er telefonisch bei Wallrauch Niederstetten zu erreichen sei. Der Kreisleiter hat sich nicht bei Bauer aufgehalten.
Der Betroffene:

Es stimmt nicht, dass sich die Frau des Kreisleiters Seiz bei mir aufgehalten hat. Frau Lehmann und Frau Seiz hatten spätabends eine Autopanne. Sie kamen zu mir, weil Herr Wallrauch in meiner Wohnung war. Wir sind sofort mit den Frauen in die Reparaturwerkstatt gefahren.
17. Zeuge Ribou Rocher erklärte zur Person: Ich bin 31 Jahre alt, mit dem Betroffenen nicht verwandt und nicht verschwägert.
Zur Sache:
Ich war von 1939-1944 in Niederstetten als Kriegsgefangener. Mein Kamerad Robert Blanchet war als Kriegsgefangener bei Herrn Bauer beschäftigt. Es ging ihm dort sehr gut und hat der Bauer für ihn für Kleidung, Wäsche, Schuhe und gute Verpflegung gesorgt. Herr Bauer war der beste Chef von Niederstetten. Ich habe ihn als sehr guten Mann kennengelernt. Andere Leute, die nicht Nazi waren, haben oftmals die Kriegsgefangenen schlecht behandelt. Herr Bauer hat uns im Lager gut mit Kohlen versorgt, dass wir nicht frieren brauchten.
Mein Freund Blanchet hatte einmal einen Unfall mit dem Wagen. Herr Braun hat sich so für ihn eingesetzt, dass er nicht bestraft wurde. Alle Gefangenen standen mit Herrn Bauer im guten Einvernehmen.
Der Herr Verteidiger verlas Erklärung des Robert Blanchet Bl. 39 d. A.
Die herbeigeholten Grundakten von Grundbuchamt Niederstetten zum Grundbuchheft Nummer 422 erwiesen, dass der Betroffene den Kaufvertrag eigenhändig unterschrieben hat.
Der Verteidiger gab eine Erklärung ab, dass ihm der Betroffene in der Sitzungspause gestanden habe, dass ihm von Kameraden im Interniertenlager geraten worden sei, nichts von dem Hauskauf zu wissen. Aus Angst habe er es dann verschwiegen.
Der Betroffene auf Befragen:
Es stimmt, was mein Verteidiger soeben gesagt hat.
Der Vorsitzende verlas den Ermittlungsbericht Max Höringer Bl. 116 d. A. und das Ermittlungsprotokoll Eugen Oechsner Bl. 117.
Der Betroffene:
Ich kann mich nicht entsinnen, ob ich in diesem Sinne mit Höringer gesprochen habe.
Der Vorsitzende verlas den Brief des Herrn Max Höringer an Frau Baumann v. 4. Okt. 45.
Der Betroffene:
Ich haben durch meinen Rechtsanwalt von diesem Brief erfahren.
Ich kann mich an diesen Herrn Höringer nicht entsinnen.
Der Betroffene auf Befragen:
Die ganze Schätzerangelegenheit ist mir vollkommen unklar. Ich habe in dieser Hinsicht nie eine Anzeige gemacht und bin auch nie gefragt worden. Aus dem Schreiben der Württ. Gebäudebrandversicherungsanstalt ist zu ersehen, dass ich mit der Sache nichts zu tun hatte.
Der Verteidiger verlas Schreiben der Württ. Gebäudebrandversicherungsanstalt v. 15. Dez. 38 Bl. 64 d. A. und Schreiben des Oberbaurat Krautmann bei der Württ. Gebäudeversicherungsanstalt v. 8. Okt. 47 Bl. 63 d. A.
Der Vorsitzende verlas auf Antrag des Verteidigers die Zeugenaussage des Eugen Schmid, Waiblingen vom 30. Okt. 47 Bl 81 d. A., weiterhin die Aussage des Otto Baumann aus dem Sitzungsprotokoll vom 17. 10. 47.
Der Verteidiger verlas folgende Schriftstücke:
a) Schreiben des Süddeutsch. Kohlen Handels an Otto Bauer b. 7. 2. 47
b) Schreiben der Württemb. Kohlen GmbH v- 4. 2. 47
c) Schreiben d. Fa. Weyhemeyer & Co. v. 7. 2. 47
d) Schr. d. Kölnischen Braunkohlenzentrale Mannheim v. 17. 02. 47
e) Schr. der Anker Kohlen- u. Brikett-Werke GmbH. Mannheim v. 20. 2. 47
f) Bescheinigung des Anton Wild kalk- u. Schotterwerk v. 25. 2. 47
g) Bestätigung des Heinz u. Erwin Löffelhardt Baustoffgroßhandlung Heilbronn v. 1. 3. 47
h) Bestätigung der Firma Heinrich Herz Wertheim a. M. v. 28. 2. 47
i) Bescheinigung des Bürgermeisters Jakob v. 8. 5. 47
k) Bestätigung des Bürgermeisteramts Oberstetten b. 25. 3. 47
l) Erklärung des Josef Braungart v. 17. 3. 47
m) Eidesstattliche Erklärung des Friedrich Hammer v. 21. 3. 47
n) Eidesstattliche Erklärung des Andreas Krämer v. 12. 3. 47
o) Eidesstattliche Erklärung des Hans Riedesel v. 10. 4. 47
p) Eidesstattliche Erklärung des Wilhelm Nörr v. 7. 4. 47
q) Eidesstattliche Erklärung des Josef Metzger v. 14. 3. 47
r) Eidesstattliche Erklärung des Joh. Hellmuth v. 23. 3. 47
s) Eidesstattliche Erklärung der Bertha Grupp v. 10. 5. 47
t) Erklärung des Pfarrers Walter Vogel v. 27. 1. 47
u) Erklärung des Stadtpfarrers v. Niederstetten v. 8. Sept. 47
v) Eidesstattliche Erklärung des Leonhard Ratgeber v. 23. 3. 47
w) Eidesstattliche Erklärung der Marg. Markert v. 23. 3. 47
x) Schreiben des Eugen Stecher v. 6. 3. 47
z) Bestätigung des Eugen Henle v. 29. 12. 47
Auf die Anlage 56 wurde Bezug genommen, aus der die Ausgaben für die ausgeführten Arbeiten des Hauses Braun nach dem Kauf zu entnehmen sind
Die Anlage unter z) wurde überreicht.
Der Betroffene auf Befragen:
Ich habe während meiner Interniertenhaft im Lager 71 während der ganzen Zeit freiwillig Sanitätsdienst geleistet. Es waren die Kranken zu behandeln, zu verbinden, zu massieren und zu betreuen.. Ich hatte in meinem Revier bis zu 60 Patienten täglich zu versorgen. Zu einer anderen Arbeit war ich mit meinem Asthma nicht fähig.
Es wurde eine Arbeitsbescheinigung über zwei Monate geleistete körperliche Arbeit und eine Bescheinigung der amerikanischen Lagerverwaltung, aus der hervorgeht, dass der Betroffene v. 10 Okt. 45 bis Februar 46 in der ärztlichen Versorgung als Sanitäter tätig war, überreicht.
Weiterhin wurde überreicht: Schreiben der Industrie- und Handelskammer Heilbronn betr. UK-Stellung v. 23. 2. 42
UK-Karte des Wehrbezirkskommandos Mergentheim.
Der Betroffene auf Befragen:
Mein Baustoff- u. Kohlenhandel wurde mir nach dem Krieg geschlossen. Auch der Eisenhandel war kurze Zeit geschlossen. Bald darauf wurde ich dann interniert.
Bei den Kampfhandlungen ist mein Hinterhaus vollständig ausgebrannt und das ganze Inventar vernichtet. Der Verlust beträgt ca. 30. 000,- RM.
Der ganze Kriegsschaden beläuft sich auf insgesamt 50. 000,- bis 60000,- RM.
Meine Kohlen- und Baustoffhandlung ist bis heute noch geschlossen.
Nach der Vernehmung eines jeden Zeugen sowie nach der Verlesung eines jeden Schriftstücks wurde der Betroffene befragt, ob er noch etwas zu erklären habe.
Der öffentliche Kläger und sodann der Betroffene und der Rechtsbeistand erhielten zu ihren Ausführungen das Wort.
Der öffentliche Kläger beantragte
Einreihung des Betroffenen in die Gruppe der Belasteten. Die Festsetzung der Sühne wird der Kammer anheim gestellt. Die möge berücksichtigen, dass der Betroffene interniert war und einen großen Kriegsschaden gehabt hat.
Der Rechtsbeistand beantragte Einreihung des Betroffenen in die Gruppe der Minderbelasteten. Auferlegung einer Bewährungsfrist von 2 Jahren. Festsetzung des Sühnebeitrags wird in das Ermessen der Kammer gestellt.
Automatische Maßnahmen nach Art. 16
Zu berücksichtigen, dass das Geschäft des Betroffenen heute noch geschlossen ist u. sein Einkommen erheblich zurückgegangen ist u. dass d. Betroffene einen erheblichen Kriegsschaden erlitten hat.
In Berücksichtigung des schweren Asthmaleidens von einer Auferlegung von Sonderarbeit abzusehen.
Dem Betroffenen wurde Gelegenheit gegeben, sich als Letzter zu äußern. Er schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers an.
Der Vorsitzende verkündete nach geheimer Beratung der Kammer durch Verlesung der Spruchformel, Mitteilung der Gründe und unter Anführung der Rechtsmittelbelehrung folgenden
Spruch:
1. Der Betroffene wird in die Bewährungsgruppe (Minderbelastete) eingereiht.
2. Die Bewährungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Rechtskraft dieses Spruches.
3. Der Betroffene hat einen einmaligen Sonderbeitrag von RM 5000,- zu einem Wiedergutmachungsfonds zu leisten. Wenn dieser Betrag nicht beigetrieben werden kann, tritt an die Stelle von je RM 100, – ein Tag Arbeitsleistung.
4. Die weiteren Folgen der Einreihung ergeben sich aus Art. 17 des Befreiungsgesetzes, der diesem Spruch als Anlage beigefügt ist und Art. 16 Ziff. 4, 6 und 7 für die Dauer der Bewährungsfrist.
5. Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.
6. Streitwert RM 7800, –.

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