Niederstetten, 4. Dez. Kreisschulungsleiter Pg. Besser sprach am gestrigen Nachmittag [3. Dezember] in der Turnhalle über das "Erbhofgesetz". Mit größtem Interesse verfolgte der große Kreis der Zuhörer diese wichtigen Ausführungen, die Pg. Besser in allgemeinverständlicher Art zu geben verstand. Wenn auch das Gesetz für den Uebergang manche Härte mit sich bringe, trotzdem dem Erblasser im ersten Erbgang noch ziemlich freie Hand gelassen sei, so sei dessen Auswirkung in den folgenden Geschlechtern von gewaltigster Bedeutung. "Der freie Bauer auf freier Scholle" sei der Leitgedanke für dieses große Gesetz. Der wohlverdiente Dank wurde dem Redner gezollt.

(Vaterlandsfreund, Gerabronn, Nr. 284, 5. 12. 1933, S. 4)

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